Brief mit Unterschrift online versenden – was geht und was nicht
Kurz gesagt
Für die meisten Briefe genügt es, eine eingescannte Unterschrift ins PDF einzufügen. Briefflink druckt sie mit. Verlangt das Gesetz die Schriftform (§ 126 BGB), muss die Urkunde aber eigenhändig unterschrieben sein, und ein gedruckter Scan erfüllt das nach gängiger Auffassung nicht. Solche Schreiben unterschreiben und versenden Sie im Original selbst.
Unterschrift ins PDF einfügen
- Unterschreiben Sie auf weißem Papier mit dunklem Stift.
- Fotografieren oder scannen Sie die Unterschrift und schneiden Sie sie zu.
- Fügen Sie das Bild in Word über dem gedruckten Namen ein, oder nutzen Sie die Signaturfunktion Ihres PDF-Programms.
Wann ein Scan nicht reicht
§ 126 Abs. 1 BGB: Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, muss die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Beispiele, bei denen das Gesetz die Schriftform vorsieht:
- Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB)
- Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses (§ 568 BGB)
Auch Verträge können die Schriftform vereinbaren. Ob das für Ihr Schreiben gilt, prüfen Sie bitte im Vertrag oder mit Rechtsberatung. Diese Liste ist nicht vollständig.
Wofür der Online-Brief ideal ist
Geschäftskorrespondenz, Rechnungen, Angebote, Informationen an Kunden oder Mieter, Schreiben an Behörden ohne besondere Formvorschrift, Kündigungen von Verträgen ohne Schriftformerfordernis.
So versenden Sie
- PDF hochladen – oder Word-Datei (DOC/DOCX), maximal 10 MB.
- Anschrift prüfen – Briefflink liest die Empfängeradresse aus dem Anschriftfeld; Sie kontrollieren sie vor dem Absenden.
- Bezahlen – per Karte oder PayPal über Stripe. Kein Konto, keine Registrierung.
- Erledigt – PIN AG druckt, kuvertiert, frankiert und stellt zu. Sie bekommen einen Sendebericht per E-Mail.
Häufige Fragen
Ist eine eingescannte Unterschrift rechtlich gültig?
Für viele Schreiben ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Wo das Gesetz die Schriftform verlangt, genügt sie in der Regel nicht.
Kann Briefflink für mich unterschreiben?
Nein. Briefflink druckt Ihr Dokument genau so, wie Sie es hochladen.
Und die qualifizierte elektronische Signatur?
Sie kann die Schriftform teilweise ersetzen (§ 126a BGB), aber nicht in jedem Fall, zum Beispiel nicht bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Für einen gedruckten Brief spielt sie keine Rolle.
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Brief jetzt senden →Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Preise sind Endpreise; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.